Garantie und Gewährleistung

Man unterscheidet grundsätzlich in Gewährleistung und Garantie.

Gewährleistung

Jedem Privatkunden steht eine kostenlose 12-monatige Gewährleistung per Gesetz zu. Dieser Gewährleistung (Sachmangelhaftung) unterliegen aber lediglich Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren und welche nicht von einer Haftung ausgeschlossen wurden.

Unsere Fahrzeuge haben grundsätzlich einen guten Wartungs- und Pflegezustand. Jeder Wagen wird vor Auslieferung technisch durchgesehen und auf Wunsch TÜV-begutachtet. Trotzdem kann bei jedem Auto irgendwann einmal etwas kaputt gehen. Gegen solche Unannehmlichkeiten können Sie sich mit der nützlichen RSM-Gebrauchtwagengarantie absichern (siehe Garantie).

Garantie

Bestandteil des Kaufvertrags ist üblicherweise die RSM-Gebrauchtwagengarantie. Das beliebte Paket (12 Monatsschutz inkl. Komfortelektronik ab € 399,-) gilt ab dem Tag der Auslieferung des Fahrzeugs und bezieht sich auf die wichtigsten Baugruppen sowie viele Extras.

Was tun im Garantiefall?

Im Garantiefall kann der Käufer nach Schadensmeldung und Reparaturfreigabe durch den Garantieversicherer RSM Atlantik mit seinem Fahrzeug in ganz Europa in die Werkstatt fahren. Dort wird die Reparatur durchgeführt, damit Sie stets mobil bleiben.

Unsicher? Fragen hierzu? Wir helfen weiter!

Das Thema Gewährleistung / Garantie ist umfangreich. Unsere Mitarbeiter sind sehr gut informiert. Rufen Sie uns an und wir beantworten Ihnen gerne jede Frage!