Garantie und Gewährleistung
Man unterscheidet grundsätzlich in Gewährleistung und Garantie.
Gewährleistung
Jedem Privatkunden steht eine kostenlose 12-monatige Gewährleistung per Gesetz zu.
Dieser Gewährleistung (Sachmangelhaftung) unterliegen aber lediglich Mängel, die
zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren und welche nicht von einer Haftung ausgeschlossen
wurden.
Unsere Fahrzeuge haben grundsätzlich einen guten Wartungs- und Pflegezustand. Jeder
Wagen wird vor Auslieferung technisch durchgesehen und auf Wunsch
TÜV-begutachtet. Trotzdem
kann bei jedem Auto irgendwann einmal etwas kaputt gehen. Gegen solche Unannehmlichkeiten
können Sie sich mit der nützlichen RSM-Gebrauchtwagengarantie absichern (siehe Garantie).
Garantie
Bestandteil des Kaufvertrags ist üblicherweise die RSM-Gebrauchtwagengarantie. Das
beliebte Paket
(12 Monatsschutz inkl. Komfortelektronik ab € 459,-) gilt ab dem
Tag der Auslieferung des Fahrzeugs und bezieht sich auf die wichtigsten Baugruppen
sowie viele Extras.
Was tun im Garantiefall?
Im Garantiefall kann der Käufer nach Schadensmeldung und Reparaturfreigabe durch
den Garantieversicherer RSM Atlantik mit seinem Fahrzeug in ganz Europa in die Werkstatt
fahren. Dort wird die Reparatur durchgeführt, damit Sie stets mobil bleiben.
Unsicher? Fragen hierzu? Wir helfen weiter!
Das Thema Gewährleistung / Garantie ist umfangreich. Unsere Mitarbeiter sind sehr
gut informiert.
Rufen Sie uns an und wir beantworten Ihnen gerne jede Frage!
Für Ihre Fragen zum Thema Garantie und Gewährleistung wenden Sie sich bitte an:
E-Mail: kundenservice@aaf.de
Telefon: [040] 55 55 55 66