Repräsentatives Beispiel Darlehen gem. 6a PAngV
Der Gesetzgeber schreibt seit dem 11.06.2010 vor, dass jede preisliche Werbung eines Darlehens- und/oder eines Leasingvertrages mit Restwertausgleich gegenüber Verbrauchern mit einem sog. repräsentativen Beispiel zu versehen ist.
Repräsentativ bedeutet, dass der Werbende (aaf.de GmbH) bei der Auswahl des Beispiels einen effektiven Jahreszins angeben muss, der bei mindestens zwei Dritteln (sog. 2/3 Zins) der Verträge Gültigkeit besitzt. Grundlage für die Ermittlung des 2/3 Zinssatzes ist das Kundenportfolio der Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe AG bzw. der Santander, da eine von beiden Darlehens- bzw. Leasinggeberin wird.
Der 2/3 Zins beträgt bei Darlehensverträgen 3,99%
Darlehen
Laufzeit: |
60 Monate |
Effektiver Jahreszins: |
3,99% |
Sollzins: |
3,92% |
Kaufpreis: |
12.000 Euro |
Anzahlung: |
2.400 Euro (20%) |
Monatliche Finanzierungsrate: |
186,55 Euro |
Gesamtkreditbetrag: |
9.600 Euro |
Bearbeitungsgebühr (einmalig): |
0 Euro |